Projektförderung

 

Allgemeine Informationen

Die Veolia Stiftung fördert Projekte und Organisationen, die eine nachhaltige Entwicklung voranbringen wollen. Im Sinne der Tätigkeitsbereiche des Stifterunternehmens Veolia in Deutschland liegt der Fokus seit 2017 auf den Themen Kreislaufwirtschaft, Energieeffizienz und Schutz von Wasserressourcen und Biodiversität. 
 

Projektauswahl

Die Veolia Stiftung bündelt die Förderung gemeinnütziger Organisationen in den Regionen, in denen Veolia operativ tätig ist. Über die Unternehmensstandorte hinaus sind wir national gut vernetzt. Mögliche Projektpartner identifizieren wir über das Innovationsprogramm des Unternehmens und unsere vielfältigen Kooperationen. Eigeninitiative Förderanträge nimmt die Stiftung derzeit nicht entgegen.  


Die allgemeinen Kriterien der Projektauswahl sind: 

  • wirksame Projektidee und Machbarkeit der Zielsetzung
  • Wiederholbarkeit des Projekts (optimierte Prozesse, Zugänglichkeit, Bedarf)
  • Neuigkeitswert (Innovation entsprechend aktueller Herausforderungen für Nachhaltigkeit)
  • zusätzlicher Mehrwert (z.B. sozialer Zusammenhalt, Bildung, Einbindung von Partnern).
     

Schritt 1: Projektauswahl

Im ersten Schritt wird geprüft, ob das zu fördernde Projekt den Förderbedingungen der Veolia Stiftung entspricht. Ist dies der Fall, wird der Projektpartner aufgefordert eine Projektbeschreibung einzureichen. Diese enthält Eckdaten zum Träger, zu den Zielen und der Umsetzung sowie einen Finanz- und einen Zeitplan und ist Entscheidungsgrundlage für den Vorstand.

Folgende Projekte und Kostenpunkte fördern wir nicht:

  • Zeitlich befristete Projekte (Ausstellungen, Demonstrationen, Tagungen, Veranstaltungen, ...)
  • Projekte fern von Veolia-Standorten, da die Begleitung durch einen Paten dann nicht möglich ist
  • ​Projekte, die Konkurrenz zum Geschäft der Unternehmensgruppe darstellen
  • Bereits vollendete Projekte
  • Projekte in Trägerschaft von Beschäftigten der Unternehmensgruppe.

Schritt 2: Projektprüfung

Der Stiftungsvorstand trifft entsprechend der Förderbedingungen eine Auswahl und gegebenenfalls nach einer persönlichen Präsentation der Projektpartner eine finale Entscheidung. Diese wird den Projekten mitgeteilt und auf der Stiftungswebsite veröffentlicht. 

Schritt 3: Förderung

Zwischen der Stiftung und dem Projektpartner wird eine Fördervereinbarung geschlossen. Diese enthält die Projektbeschreibung sowie Erfolgskriterien und Meilensteine, die Auszahlungsbedingungen und eine Vereinbarung zur gemeinsamen Kommunikation. Jedes Förderprojekt wird von einer Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter einer Veolia-Gesellschaft in eine ehrenamtliche Patenschaft übernommen. 

Schritt 4: Projektumsetzung

Die Umsetzung der Projekte verläuft entsprechend der Fördervereinbarung. Die Auszahlung der Fördersumme erfolgt schrittweise. 

Alle Informationen zur Förderpraxis der Veolia Stiftung sind in unserer → Förderrichtlinie zusammengefasst. 

 

Patenschaftsmodell

Das Patenschaftsmodell ist eine Besonderheit der Veolia Stiftung. Projektpatenschaften werden von einer*m Veolia Mitarbeiter*in übernommen, der an einem zum Projekt nahegelegenen Unternehmensstandort tätig ist.

Der Pate besucht das Projekt vor Ort, überreicht den Förderscheck und begleitet den Projektfortschritt über die Gesamtlaufzeit des Projekts. Die Patinnen und Paten stellen dem Projektträger Zeit und Fachwissen zur Verfügung, um die erfolgreiche Umsetzung des Projekts zusätzlich zu unterstützen.

Veolia Beschäftigte können einen Tag pro Kalenderjahr für ihre ehrenamtliche Patentätigkeit von der Arbeit freigestellt werden. Weitergehende ehrenamtliche Tätigkeiten leisten die Patinnen und Paten in ihrer Freizeit. Die Teilnahme an öffentlichen Veranstaltungen gilt als Arbeitszeit.